Wochenblatt-Leser Hilmar F. fragt: Die Direktzahlungen der Ersten Säule hat NRW noch im Dezember 2023 ausgezahlt. Die meisten Prämien für Umweltmaßnahmen kamen im März. Andere Bundesländer haben eine noch spätere Auszahlung angekündigt. Wann müssen die Gelder spätestens ausgezahlt sein?
Torsten Wobser, Redaktion, antwortet: Grundsätzlich lässt das EU-Recht eine Auszahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres zu. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt den Ländern z. B. die entsprechenden Mittel für die Zahlungen der Ersten Säule zur Verfügung, die Länder zahlen die EU-Agrarförderung an die Landwirtinnen und Landwirte aus. Die EU erstattet dem Bund Anfang des übernächsten Monats nach der Auszahlung die angefallenen Kosten. Damit können die Länder die Fördermittel erst nach Bereitstellung durch den Bund anweisen.
Mittel für die Zweite Säule werden in der Regel mit nationalen Geldern von Bund und Ländern kofinanziert. Hierfür stellen also auch die Länder Finanzen bereit.
Abgesehen davon müssen die Länder die Anträge zunächst bearbeiten, bevor die Prämien gezahlt werden können. Gibt es bei den zuständigen Stellen zum Beispiel technische Probleme oder fehlt es an Personal, kann sich die Auszahlung verschieben. Das war in diesem Jahr zum Beispiel in NRW mit einigen Agrarumweltmaßnahmen der Fall. In Hessen sollen die Gelder aus dem Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) Landwirtinnen und Landwirten frühestens Ende Mai zur Verfügung stehen.
Kein Rechtsanspruch auf gewohnten Termin
Ein Rechtsanspruch auf eine Zahlung zu bisher gewohnten Terminen besteht damit nicht. Das sollten Sie auch bei Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen. Die Kalkulation so anzulegen, dass der Betrieb auf die Prämienzahlung zu einem frühen Zeitpunkt zwingend angewiesen ist, kann auch schiefgehen.
Zumal es mit steigenden Sollzinsen auch für den Bund interessant wird, die Anweisung an die Länder zu verzögern. Bereits die Zahlungen aus Dezember 2023 sind später erfolgt als in den Vorjahren. Zur Begründung schrieb das BMEL in einer Pressemeldung aus dem November 2023: „Die Direktzahlungen wurden in Deutschland meistens Ende Dezember ausgezahlt, seit 2015 wegen der außergewöhnlichen Situation am Kreditmarkt mit negativen Zinsen bereits Mitte Dezember, da dies keine Belastung für den Bundeshaushalt zur Folge hatte. Im letzten Jahr hatte das BMEL die gestiegenen Vorfinanzierungskosten übernommen und die Auszahlung der Direktzahlungen erneut deutlich vor Weihnachten ermöglicht. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der hohen Zinslasten bei früherer Zahlung in Höhe von derzeit etwa 460.000 € pro Tag kann dies aus Gründen der Wirtschaftlichkeit 2023 nicht erfolgen.“
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(Folge 16-2024)