Wochenblatt-Leser André S. in R. fragt: Ich habe ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen und bin gesetzlich krankenversichert. Wonach berechnet die Krankenkasse ihre Beiträge?
Antonia Wollrath, WLV, nimmt Stellung: Als selbstständiger Unternehmer sind Sie als „freiwillig versichertes Mitglied“ bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bei dieser Art der Versicherung wird der Steuerbescheid als Grundlage der Beitragsberechnung herangezogen und somit orientiert sich der Beitrag an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen.
Jegliches Einkommen wird berücksichtigt
Wie im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt, werden alle Einkünfte „in einen Topf“ geschmissen. Hierzu zählt jegliches Einkommen, das für den Lebensunterhalt genutzt wird oder genutzt werden könnte. Das zu berücksichtigende Einkommen summiert sich zum Beispiel aus Arbeitsentgelt, Beamtenbezügen, Renten, Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen und auch aus Unterhaltszahlungen bzw. Sozialhilfeansprüchen.
Die Beitragssätze variieren durch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge, belaufen sich aber auf mindestens 14 % des anzurechnenden Einkommens. Hinzu kommen die Leistungen der Pflegekasse mit bis zu 4 %, je nachdem, ob und wie viele Kinder Sie haben.
Vorläufige Beitragsbemessung
Sollte für das jeweilige Jahr noch kein aktueller Einkommensteuerbescheid vorliegen, erfolgt mit Ihrer Mithilfe eine vorläufige Beitragsbemessung für den jeweiligen Zeitraum. Nach Eingang des Steuerbescheids werden die Beiträge korrigiert und es kann zu einer Rückzahlung zu Ihren Gunsten oder auch zu einer Nachforderung der entstandenen Differenz (zweistufige Beitragsfestsetzung) kommen.
Bei der vorläufigen Beitragsbemessung können bei selbstständigen Personen jedoch teilweise Personalkosten, Abschreibungen für Abnutzungen (AfA), Investitionen durch Instandhaltungskosten, Aufwendungen für Betriebsräume und Beiträge zu Berufsverbänden die Kosten der freiwilligen Versicherung senken.
Krankenkassen varrieren
Hier kommt es zu Variationen der Regelwerke zwischen den verschiedenen Krankenkassen. Das Modell ermöglicht somit eine zeitraumbezogene und individuell angepasste Berechnung, die, je nach Einkommen, von einem Mindestbeitrag bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze reichen kann.
Bei Fragen und Unsicherheiten ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu oder nutzen die Möglichkeit der sozialrechtlichen Beratung.
Lesen Sie mehr:
(Folge 17-2024)